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SoVD testet Postagenturen auf Barrierefreiheit

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) die lizensierten Postagenturen in Lingen, Meppen, Papenburg und Haren auf Barrierefreiheit überprüft.

Das Motto des diesjährigen Protesttags lautet „Teilhabe-Barrieren für Menschen mit Behinderung im Alltag“. Deshalb hat der SoVD niedersachsenweit, so auch im Emsland, Postfilialen überprüft. Der Grund: In vielen Regionen gibt es keine offiziellen Postfilialen mehr. Stattdessen wird der Service an private Unternehmen vergeben, die keine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit haben. Niedersachsenweit wurde in 80 Agenturen die Barrierefreiheit getestet. Vor allem die Schwerpunkte Anfahrt, Eingang, Orientierung und die Ausstattung standen im Mittelpunkt.

Das Ergebnis des Tests fiel im Emsland überwiegend positiv aus. Die Agenturen in Lingen, Meppen, Papenburg und Haren sind für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei zugänglich. Allerdings gibt es an anderen Stelle Nachbesserungsbedarf. So sind unter anderem für die Orientierung von Menschen mit einer Sehbehinderung in den meisten Postagenturen keine taktilen Leitsysteme oder Piktogramme vorhanden. Auch fehlt es in einigen Poststellen an Tischen und Beratungsplätzen, die für Rollstuhlfahrer unterfahrbar sind.

Auch in anderen Teilen Niedersachsens gibt es Beanstandungen. Wie im Emsland, so fehlt in zahlreichen Postagenturen ein taktiles Leitsystem. Lediglich in sieben Prozent der überprüften Räumlichkeiten waren diese vorhanden. Der barrierefreie Zugang für Rollstuhlfahrer ließ in vielen Postagenturen in Niedersachsen zu wünschen übrig: Ihnen ist zwar in den meisten Fällen das Betreten der Räumlichkeiten möglich, abgesenkte Verkaufstresen oder unterfahrbare Beratungsplätze sind jedoch meistens Mangelware. Den Grund hierfür sieht der SoVD an der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung zur Barrierefreiheit. „Das Barrierefreiheitsgesetz bezieht sich nur auf digitale Dienstleistungen und ist hier entsprechend nicht wirksam“, erläutert Bernhard Sackarendt vom SoVD-Kreisverband Emsland.

Das führe dazu, dass Menschen mit Behinderung von der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Der SoVD fordert deshalb schon lange, dass auch die Privatwirtschaft gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet wird. Bis es soweit ist, appelliert Niedersachsens größter Sozialverband jedoch an die Eigenverantwortung der Unternehmen. „Die Deutsche Post sollte nicht nur in ihren eigenen Filialen für einen Zugang ohne Barrieren sorgen, sondern auch in denen ihrer Franchise-Agenturen“, betont Sackarendt.