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Krankenkasse muss digitale Einkaufshilfe zahlen
02.04.2009
Krankenkassen müssen für Blinde die Kosten für ein Produkt-Erkennungsgerät („Einkaufsfuchs“) übernehmen. Das entschied jetzt das Sozialgericht Detmold. Den Richtern zufolge sei das Gerät ein Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Einkaufsfuchs besteht aus einem Basisgerät sowie einem tragbaren Scanner. Dadurch können Strichcodes ausgewertet und blinden Menschen Informationen über das jeweilige Produkt geliefert werden.
Geklagt hatte ein 37-jähriger Mann, der vor 15 Jahren erblindet ist. Seine Krankenkasse forderte ihn auf, die Kosten für das Erkennungsgerät selbst zu zahlen, da es nur in unwesentlichen Teilbereichen des täglichen Lebens einsetzbar sei. Dem widersprachen die Detmolder Richter in ihrem Urteil. Das Gerät leiste nicht nur Unterstützung beim Einkauf, sondern bedeute für blinde Menschen die Schaffung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (Az.: S 5 KR 207/07).
