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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Diskriminierungsverbot gilt auch für Angehörige Behinderter

26.09.2008

Das EU-Gleichbehandlungsgesetz zum Schutz Behinderter vor Benachteiligung im Berufsleben gilt auch für deren Angehörige. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Grundsatzurteil zur Antidiskriminierungs-Regel.

 

Somit wurde das Diskriminierungsverbot im Arbeitsleben auf Personen, die in engem Kontakt zu Menschen mit Behinderung stehen und als deren Betreuer fungieren, jedoch selbst kein Handicap haben, ausgeweitet. Mit diesem Urteil gibt der EuGH einer jungen Frau aus England recht. Sie hatte vor einem Londoner Gericht geklagt, da sie wegen ihres behinderten Kindes am Arbeitsplatz diskriminiert wurde. Das Londoner Gericht wandte sich nach einer ersten Anhörung mit der Bitte um eine Vorabentscheidung an den EuGH, um die EU-Gleichstellungsrichtlinien für diesen Fall auszulegen.

 

 




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