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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Klare Richtlinie zur Beförderung von Rollstühlen

10.07.2008

Durch die Neuregelung des Paragrafen 34a Straßenverkehrszulassungsordnung können ab sofort wieder mehrere Rollstuhlfahrer in Linienbussen befördert werden, ohne dass das Verkehrsunternehmen Bußgelder oder Haftungsrisiken befürchten muss.

 

Aufgrund der alten Fassung des Paragrafen 34a nahmen Busfahrer oftmals nur einen Rollstuhlfahrer mit und beriefen sich dabei auf die im Fahrzeugschein eingetragenen oder im Bus ausgewiesenen Stellplätze für Rollstühle. Dadurch war es seit Herbst vergangenen Jahres vermehrt dazu gekommen, dass Rollstuhlfahrer nicht mehr in Linienbussen befördert wurden.

 




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