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Frauen-Newsletter - Ausgabe 11/2006

22.11.2006

SoVD hat Entwurf für ein Pflegezeitgesetz vorgelegt

Häusliche Pflege muss ausgeweitet und gestärkt werden!

Aufgrund der demografischen Entwicklung der nächsten Jahre wird uns das Thema der häuslichen Pflege immer mehr beschäftigen. Denn in den nächsten Jahrzehnten wird sich die Zahl der hochaltrigen Menschen (über 80 Jahre) mehr als verdoppeln. Das heißt, wir müssen mit einer deutlichen Zunahme an pflegebedürftigen Menschen rechnen.

Besonderes Anliegen dieser pflegebedürftigen Menschen ist es, nicht stationär, sondern in ihrer vertrauten und häuslichen Umgebung gepflegt zu werden. Deshalb muss die häusliche Pflege gestärkt werden.

Der SoVD hat reagiert und einen Entwurf für ein Pflegezeitgesetz erarbeitet. Damit soll die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nachhaltig verbessert werden. Die Pflegebereitschaft in Deutschland ist nach wie vor hoch - und der volkswirtschaftliche Nutzen daraus ist es ebenso. Wer vor diesem Hintergrund die ambulante und häusliche Pflege in Deutschland stärken will, muss pflegende Angehörige unterstützen. Sie tragen die Hauptlast der Pflege und müssen entlastet werden. Ziel dieses Pflegezeitgesetzes ist es, für Angehörige von Pflegebedürftigen einen Anspruch auf eine befristete, unbezahlte Freistellung von der Arbeit zu schaffen. Denn oftmals sind es Frauen, die die Pflege der Angehörigen neben dem Beruf ausführen. Teilweise scheiden sie sogar aus dem Berufsleben aus. Nur mit einem Pflegezeitgesetz kann Pflege und Beruf vereinbart und die rechtliche Stellung der Pflegenden politisch und gesellschaftlich aufgewertet werden.

Bereits im Frauenpolitischen Programm haben die Frauen darauf hingewiesen wie wichtig es ist, weitere Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu entwickeln und zu fördern. Auch für die Installierung von Beratungsstellen, Pflegekursen und Gesprächskreisen haben sich die Frauen in ihrem Programm ausgesprochen.

Um die ambulante Pflege in Niedersachsen zu stärken, hat der SoVD Niedersachsen das Modellprojekt „Case und Care Management“ ins Leben gerufen. Das Modellprojekt startet im Dezember dieses Jahres und wird durch das Land Niedersachen und die Pflegekassen gefördert.

Hinter dem Namen Case und Care Management verbirgt sich eine Sammlung von Unterstützungsangeboten im Bereich der Pflege. Damit Pflegebedürftige in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können, will das Projekt Angehörige und Betroffene vor Ort unterstützen. Sie erhalten eine ganzheitliche Beratung, um Lösungen für den Einzelfall zu finden. Dabei wird in der Beratung das bestehende Angebot für Pflegebedürftige überschaubar gemacht. Insgesamt besteht das Modell aus Hilfen beim Zusammenstellen der Pflegemaßnahmen, Unterstützung der ambulanten Versorgung, kontinuierlicher Begleitung sowie Hausbesuchen. Es richtet sich an Menschen, die Unterstützungsbedarf haben, Pflegebedürftige und Angehörige.

Es besteht großer Handlungsbedarf, um die häusliche Pflege zu stärken. Der Wunsch der Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld verbleiben zu können, wird immer größer. Die ambulanten Pflegestrukturen müssen ausgeweitet und vernetzt werden, um dem hohen Pflegebedarf gerecht zu werden.

Spätabbrüche vermeiden!

Innerhalb der Parteien wird derzeit über Regelungen zur Vermeidung von Spätabbrüchen diskutiert. Neben einer Pflichtberatung vor dem Abbruch steht eine mehrtägige Bedenkzeit nach der Diagnose zur Diskussion.

Auch die niedersächsische Frauenministerin Mechthild Ross-Luttmann spricht sich für geänderte gesetzliche Vorgaben aus, um Spätabtreibungen zu vermeiden. „Maßgebliches Ziel muss sein, werdenden Eltern und Müttern umfassende Hillestellung bei ihrer Entscheidung zu geben, wenn sie vor der schwierigen Frage der Annahme eines behinderten Kindes oder dem Abbruch der Schwangerschaft stehen“, so Ross-Luttmann. Auch sollte die pränatale Diagnostik mit einer vorausgehenden, umfassenden Beratung durch einen fachkundigen Arzt und einer psychosoziale Beratung verbunden sein. Frühzeitig sollten Eltern über die pränatale Diagnostik aufgeklärt werden. Hilfreich wäre hier auch ein Hinweis auf dieses Beratungsrecht im Mutterpass. Für überlegenswert hält die Ministerin, die Kostenübernahme für die pränatale Diagnostik durch die Krankenkassen nur unter der Voraussetzung zu garantieren, dass die umfassenden medizinischen und psychosozialen Beratungen erfolgt sind. Außerdem hält sie es für notwendig, nach der Feststellung bis zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs eine Bedenkzeit von drei Tagen einzuhalten, sofern das Leben der werdenden Mutter nicht akut gefährdet ist, um den Eltern ausreichend Zeit für ihre Entscheidung zu geben.

Andere Vereine und Verbände wie das Weibernetz und Pro Familia haben sich ebenfalls zu den Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs geäußert und sich gegen eine Pflichtberatung und gegen eine verpflichtende Wartezeit ausgesprochen.

Die Frauen im SoVD unterstützen die Stärkung der Beratung vor Pränataldiagnostik und dass Schwangere vor jeder diagnostischen Maßnahme eine informierte Zustimmung geben sollen. Außerdem sollen Eltern, die eine Spätabtreibung in Erwägung ziehen, in einer unabhängigen Beratung über das Leben mit einem behinderten Kind sowie über Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden.

Die Frauen im SoVD Niedersachsen haben sich gegen eine gesetzlich verankerte dreitägige Wartezeit vor einem Schwangerschaftsabbruch und medizinischer Indikation ausgesprochen. Wenn verantwortungsvolle ÄrztInnen Frauen und Paare ausführlich informieren und auf psychosoziale Beratungsangebote hinweisen, entsteht bereits Bedenkzeit. Eine gesetzlich verpflichtende Wartezeit kann auch als zusätzliche Hürde von den Frauen empfunden werden. Auch halten sie die Überlegung der Ministerin für bedenklich, die Kostenübernahme durch die Krankenkassen unter den Vorbehalt einer erfolgten Beratung zu stellen. Vielmehr sollten ÄrztInnen vor der Pränataldiagnostik aufklären und die Folgen deutlich machen. Beratungsstellen und ÄrtzInnen müssen enger miteinander kooperieren und kommunizieren. Außerdem ist das Netz an Beratungsstellen auszuweiten und auf diese kostenlose Beratung auch durch die Ärzte hinzuweisen.

Zudem ist es den Frauen im SoVD wichtig, dass politische und rechtliche Maßnahmen geschaffen werden, die zu einem gesellschaftlichen Klima beitragen, welches Eltern ermöglicht, auch Kinder mit einer Behinderung zur Welt zu bringen.

Die Lebensschutzverpflichtung und das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes gebieten es, dass Eltern, die sich für das Leben und für ein Kind mit Behinderung entscheiden, materiell nicht schlechter gestellt sind, als Eltern, die aufgrund einer nicht vorgenommenen Abtreibung Schadensersatzansprüche für den Unterhalt des Kindes geltend machen können.

Erläuterung

Spätabbrüche werden Schwangerschaftsabbrüche genannt, die im letzten Drittel der Schwangerschaft durchgeführt werden. Genau genommen sind es dann eingeleitete Frühgeburten. Nicht selten werden Schwangerschaften abgebrochen, deren Föten lebensfähig gewesen wären. Der Grund für die Spätabbrüche ist: Die Diagnose einer Behinderung und eine darauf beruhende „Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“, wie es im §218 für die medizinische Indikation lautet. Der Hauptauslöser für den späten Abbruch ist also die (mögliche) Behinderung des Kindes (Quelle. Weiberzeit, Ausgabe Nr. 10)

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