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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Stellungnahme - Erlassentwurf "Sonderpädagogische Förderung"

Stellungnahme - Erlassentwurf 'Sonderpädagogische Förderung'

Nach Ansicht des SoVD Niedersachsen ist mit dem Erlassentwurf eine gute fachliche Grundlage für die schulische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf geschaffen worden. Ein Förderplan, der die Individualität des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Schülerinnen und Schüler erhalten im Unterricht und bei der Erziehung eine ihren persönlichen Voraussetzungen und Bedingungen angemessene Unterstützung und Hilfe.

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Kritisch allerdings beurteilt der SoVD Niedersachsen, dass die Entscheidung, ob ein Kind integrativ beschult wird, immer noch unter die Entscheidungshoheit des Lehrerkollegiums und der Schulkonferenz gestellt wird. Diese können im Vorfeld die Möglichkeiten der integrativen Beschulung verweigern, während das niedersächsische Schulgesetz ausdrücklich die Möglichkeit der integrativen Beschulung vorsieht. Insbesondere die derzeitige Haushaltslage und die aktuellen Umstrukturierungen im Schulsystem bieten Schulen ausreichend Gründe, um den Anforderungen des integrativen Unterrichts auszuweichen. Schulen fühlen sich oftmals überfordert, neben den einschneidenden strukturellen Veränderungen im Schulsystem sich noch auf Kinder mit Behinderungen einzustellen.

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Um diesem Prozess der Überforderung entgegenzuwirken ist es wichtig, Lehrerinnen und Lehrern Fortbildungen zur Organisation und Durchführung von integrativem Unterricht anzubieten. Lehrerausbildungen (Studiengänge) müssen um förder- und sonderpädagogische Elemente ergänzt bzw. als Pflichtseminare ausgewiesen werden. Darüber hinaus ist das theoretische Wissen um Praktika im Bereich der Behindertenarbeit zu vertiefen. Dadurch können Ängste abgebaut und qualifiziertes Personal den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung gestellt werden.

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Wesentlich für die Umsetzung der sonderpädagogischen Förderung sind die Förderzentren. Allerdings ist ein Rückgang an Sonderpädagogen zu verzeichnen, so dass bereits Pädagogen aus anderen Bundesländern herangezogen werden. Die Studiengänge der Sonderpädagogik müssen attraktiver und umfassender gestaltet werden, um über einen qualifizierten Pädagogen-Pool zu verfügen. Sollten zukünftig nicht ausreichend Sonderpädagogen zur Verfügung stehen, ist die integrative Beschulung, d.h. die sonderpädagogische Förderung stark gefährdet.

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Die Individualität des Kindes wird in diesem Erlassentwurf ganz groß geschrieben. Es ist überaus wichtig, dass sich Schulen mit der Individualität ihrer Schülerinnen und Schüler auseinandersetzen. Der Trend, Schülerinnen und Schüler in andere Schulformen abzuschieben, ist groß.

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Ein wichtiges Ziel der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen ist es, die Schülerinnen und Schüler auf einen Übergang in die allgemeine Schule vorzubereiten. Die Förderschulen haben die Aufgabe, diesen Übergang anzustreben und zu begleiten. In diesem Zusammenhang ist es von großem Interesse, wie sich die Quote der gewechselten Schülerinnen und Schüler auf die allgemeine Schule gestaltet. Erfüllt die Förderschule ihre Aufgabe, die Durchlässigkeit zu anderen Schulen zu beachten? Gewährleistet die Förderschule im Sinne einer Durchgangsschule die Umschulung in die allgemeine Schule oder die Eingliederung in den berufsbildenden Bereich? Eine Erfassung dieser Daten sollte überlegt werden.

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Für eine flächendeckende integrative Beschulung stellt dieser Erlassentwurf zur Sonderpädagogischen Förderung ein notwendiges Bezugssystem dar, auf das sich berufen werden kann. Doch die Wahlfreiheit der Eltern, die Ausweitung der Studiengänge der Pädagogik sowie die Fortbildungen und Praktika sind nicht in dem Erlass aufgeführt, stellen aber wesentliche Bausteine dar, um Integration zu realisieren und mit Leben zu füllen.

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Wir bitten Sie, unserer Stellungnahme bei der entgültigen Fassung des Erlassentwurfs zu berücksichtigen. Für weitere Anfragen oder Mitteilungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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