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Integrative Beschulung: 10 weitere regionale Integrationskonzepte in Niedersachsen genehmigt
Integrative Beschulung: 10 weitere regionale Integrationskonzepte in Niedersachsen genehmigt
Der SoVD Niedersachsen begrüßt, dass zehn weitere regionale Integrationskonzepte in Niedersachsen genehmigt worden sind. Die Zahl der beteiligten Grundschulen erhöht sich damit auf 225.
Der Kultusminister hat gezeigt, dass nicht nur die Unterrichtssituation der Hauptschulen verbessert werden soll, sondern insbesondere auch die Unterrichtsversorgung an den Grundschulen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf.
Mit der Bereitstellung von zusätzlichen 20 Sonderschullehrkräften für die Förderkonzepte, ist ein wesentlicher Schritt in Richtung integrative Beschulung gegangen worden. Derzeit wird ein neuer Grundsatzerlass zur sonderpädagogischen Förderung erarbeitet.
Weitere Informationen zur Integrativen Beschulung:
Sowohl im Grundgesetz als auch im Niedersächsischen Schulgesetz finden sich Bestimmungen, die die rechtliche Basis für schulische Integration abgeben. Mit einem Beschluss stellte der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes 1997 fest, dass zukünftig die schulische Integration die Regel und die Sonderbeschulung die Ausnahme darstellen solle.
Seit 1997 gilt also der Vorrang der Integration vor der Sonderbeschulung. Die Realität ist aber von der Verwirklichung des Verfassungsauftrages noch weit entfernt.
Niedersächsisches Schulgesetz
Mit der Einfügung des §4 in das niedersächsische Schulgesetz ist der Vorrang der integrativen Erziehung und Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern gegenüber dem Besuch von Sonderschulen begründet. Dieser Vorrang ist aber an zwei Voraussetzungen geknüpft: 1. Viele Anträge auf Integration werden mit dem Hinweis auf die nicht vorhandenen personellen und / oder sachlichen Gegebenheiten abgelehnt und 2. kann immer noch das Lehrerkollegium den Wunsch von Eltern auf Integration zurückweisen.
Trotz der Versprechen von Grundgesetz und Niedersächsischem Schulgesetz ist die Landesregierung der Auffassung:
"Ein Recht der Eltern für ihre Kinder, die sonderpädagogischer Förderung bedürfen, zwischen dem Besuch der Sonderschule oder einer allgemeinen Schule zu wählen, wird durch §4 des Niedersächsischen Schulgesetzes nicht begründet".
Möglichkeiten der Förderung und Integration
Integration und andere sonderpädagogische Förderung finden in Niedersachsen in verschiedenen Formen statt:
- Integrationsklassen
- Kooperationsklassen
- Mobile Dienste
- Regionale Konzepte
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Ansprechpartnerin ist die zuständige Grundschule und die zuständige Bezirksregierung. Bei allen Bezirksregierungen arbeiten Integrationsteams, deren spezielle Aufgabe die Beratung und Unterstützung von Schulen und Eltern ist.
Weitere Informationen zur schulischen Integration (Möglichkeiten der Förderung, AnsprechpartnerInnen, Adressverzeichnis) finden Sie in dem Leitfaden für Eltern "Eine Schule für alle" des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen unter www. behindertenbeauftragter-niedersachsen.de
