SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Behinderung: Kein Erlass der Studiengebühren
10.05.2010
Studiengebühren können in Niedersachsen wegen einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung erst nach Überschreiten der Regelstudienzeit erlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass es innerhalb der Regelstudienzeit nicht klar sei, ob es tatsächlich zu einer Verlängerung der Studienzeit käme.
Außerdem würde ein Erlass der Gebühren behinderte Studierende innerhalb der Regelstudienzeit begünstigen, da sie dann insgesamt geringere Abgaben entrichten müssten als ihre Kommilitonen ohne Behinderung. Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage eines Studierenden zurück, der aufgrund eines Sportunfalls schwer beeinträchtigt war.
